Auf EU-Ebene wurde mit der Richtlinie RED 2 (Renewable Energy Directive) alles in die Wege geleitet, um den Anteil der erneuerbaren Energien in den Sektoren Transport, Strom und Wärme bis zum Jahr 2030 zu erhöhen. Mit der Richtlinie wurde ein EU-weites verbindliches Ziel von einem EEG-Mindestanteil von 32 % in diesen Bereichen vereinbart. Die einzelnen Staaten können nun diverse Möglichkeiten nutzen, um dieses Ziel zu erreichen.
In Deutschland ist eine dieser Maßnahmen die Einführung der THG-Minderungszertifikate und der Handel mit diesen. Es ist ein marktwirtschaftlicher Ansatz, der dazu dient, Anreize zu schaffen, Treibhausgaserzeuger durch klimafreundliche Alternativen zu ersetzen. Der deutsche Staat legt hierbei Quoten fest, die den Mindestanteil an treibhausgasfreien Energieanteilen bezeichnet. Vor allem Mineralölindustrie ist hiervon betroffen, diese versucht beispielsweise über E10 Kraftstoff einen Teil dieser Quote zu erreichen. Da der Anteil durch die wenigsten Konzerne, die zum Emissionshandel verpflichtet sind, heute selbst erreicht werden kann, sind sie auf Zukäufe durch den Zertifikatshandel angewiesen. Erreichen die verpflichteten Unternehmen die Quoten nicht, drohen ihnen empfindliche Strafzahlungen.
An dieser Stelle kommt Ihr e-Auto ins Spiel. Um den Wechsel zur E-Mobilität für Privatkunden noch attraktiver zu machen, kann jeder E-Auto-Besitzer ab 2022 jährlich eine gewisse Anzahl an Treibhausgaszertifikaten durch das Umweltbundesamt erhalten.
Da sich die Beantragung und der Handel mit den Zertifikaten für Einzelpersonen nicht lohnt, übernehmen wir dies für Sie. Der gesamte Prozess wird für Sie im Hintergrund abgewickelt. Von der Beantragung Ihrer Zertifikate über den Verkauf der Quoten bis hin zur Auszahlung auf Ihr Bankkonto. Das Einzige, was wir hierfür benötigen, ist der Fahrzeugschein und die Einwilligung von Ihnen, dass wir Ihre THG-Quoten beantragen und vermarkten dürfen.
In dem Fall, dass Sie die Quote selbst nicht verkaufen bzw. vermarkten lassen, behält sich der Staat , alle diese Quoten selbst zu vermarkten. Nur durch Ihr handeln haben Sie selbst die Hoheit darüber, was mit den Erlösen aus Ihren Fahrzeugquoten passiert.
Theoretisch ja. Es ist jedoch nicht zu empfehlen, da Sie ein zu geringes Volumen vermarkten und daher keinen Abnehmer finden werden.
Nur für reine Elektrofahrzeuge (BEVs) dürfen THG-Quoten beantragt werden. Die Plug-in-Hybrid-, Verbrenner-, Erdgas- oder Wasserstofffahrzeuge sind von der Beantragung ausgeschlossen. Wenn Sie sich unsicher sind, prüfen Sie bitte den Fahrzeugschein an der Stelle P.3 hier muss „Elektro“ vermerkt sein, damit Sie von der THG-Quote profitieren können.
Sie müssen der eingetragene Halter des Elektrofahrzeugs sein, d. h. Sie stehen als Halter im Fahrzeugschein und Ihr Fahrzeug darf dieses Jahr (2025) nicht bereits anderweitig für die THG-Quote vermarktet worden sein. Falls Sie keinen Neuwagen fahren, vergewissern Sie sich bitte, dass der Vorbesitzer die Quote für 2025 nicht bereits beantragt und ausgeschüttet bekommen hat.
Aufgrund längerer Bearbeitungszeiten beim Umweltbundesamt (Validierung der Anträge) dauert es aktuell mindestens 3 Monate.
Der wohl wichtigste Treiber für den Erlös der THG-Quote sind die Strafzahlungen aufseiten der Nichteinhaltung, diese betragen aktuell ca. 600 € je Tonne CO². Da ein normales Elektroauto 2025 ein äquivalent von 0,65 Tonnen CO² zugeordnet bekommt, liegt der wohl maximal einlösbare Preis bei circa 416 €. Durch unseren eigenen optimierten Ansatz und die hohe IT sowie Softwarekompetenz profitieren Sie bei uns von geringen Betriebskosten, wodurch Ihre Ausschüttung nur geringfügig geschmälert wird.
Ja. Jedes Elektrofahrzeug, welches einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) besitz, erhält THG-Quoten. Für leichte Nutzfahrzeuge (klasse N1) erhalten Sie beispielsweise noch einmal 50% mehr Erlös, als für einen PKW.
Wir verfahren im Gutschriftenverfahren. Sofern ein Gewerbekunde umsatzsteuerpflichtig ist, erfolgt die Auszahlung zuzüglich Umsatzsteuer.
Wenn Sie in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs als Halter eingetragen sind, dann dürfen Sie die Prämie beantragen. Falls Ihre Leasinggesellschaft der eingetragene Halter des Fahrzeugs ist, ist leider nur diese antragsberechtigt.
Nein, auch wenn Sie Ihr Fahrzeug erst am 15.11. des Jahres zulassen, besagt die aktuelle Gesetzeslage, dass Sie die volle THG-Prämie erhalten.
Wenn der Vorbesitzer die Quote für dieses Jahr noch nicht beantragt hatte, erhalten Sie die THG-Quote für dieses Jahr. Ansonsten ist Ihr Fahrzeug erst im kommenden Kalenderjahr wieder THG-Quoten berechtigt.
Leider nein, die THG-Quote ist aktuell ein rein deutsches Instrument zur eMobilitätsförderung.
Ja, die THG-Quote muss jedes Jahr erneut beantragt werden. Wir fragen wir Sie, ob wir Ihre Quote erneut beantragen sollen.
Leider nein, im B2C Bereich gibt es THG-Quoten aktuell nur für die pauschale PKW Anrechnung.
Den Status Ihres Auftrages können Sie jederzeit im Kundenportal einsehen. Den Link zum Kundenportal finden Sie in unseren E-Mails.
Unmittelbar nach Ihrer Registrierung erhalten Sie eine erste Mail von uns, anschließend bestätigen wir Ihren Auftrag innerhalb von 24 Stunden. Sollte Sie keine Mail von uns erhalten haben kann es sein, dass Ihr Mailpostfach voll ist oder Sie sich bei Ihrer Mailadresse vertippt haben. Melden Sie sich in solchen Fällen bitte in unserem Chat oder via Mail (info@eauto-cash.de).
Je erfolgreicher Fahrzeugregistrierung samt Ausschüttung erhalten Sie 10 € von uns. Melden Sie sich hierzu einfach unter eauto-cash.de an, dies geht über die normale Fahrzeugregistrierung. Nach der Bestätigung der AGBs legen wir ein Nutzerkonto für Sie an. Hierzu erhalten Sie einen Link via Mail, in unserem Portal finden Sie Ihren persönlichen Affiliate-Link sowie zukünftig eine Übersicht über alle von Ihnen geworbenen Registrierungen und deren Auszahlungsstatus.
Sämtliche unserer Funktionalitäten sind API basiert, das heißt sie lassen sich in Ihre bestehende Applikation einbauen. Bei Bedarf stellen wir Ihnen auch einen individualisierten iFrame unserer Registrierungsstrecke zur Verfügung, welche in alle gängigen Webframeworks ohne viel Aufwand eingebettet werden kann.
Speziell für KFZ-Händler, B2B Kunden und Onlinecommunitys haben wir eine eigene, skalierbare und hoch individualisierbare THG-Whitelabelinglösung erstellt. Mit unserer Lösung lassen sich Auszahlungsoptionen, Auszahlungshöhen und das Design anpassen. Durch das hochladen Ihres Markenlogos lässt sich die Website, sämtliche E-Mails und die Ausschüttungsdokumente auf Ihren Markenauftritt anpassen. Durch die Kundenbindung profitieren sie jährlich von der Ausschüttung Ihres Kunden und können somit automatisch von wiederkehrenden Umsätzen profitieren. Wir sind in dieser Rolle der Vertragshalter mit dem Kunden und Sie haben keinerlei Risiko sowie Abwicklungsaufwand, wir behalten hier weiterhin maximal 10% der Vermarktungserlöse ein. Falls Sie Interesse an dieser Lösung haben, kontaktieren Sie uns bitte unter sales@eauto-cash.de. Wir versorgen Sie gerne mit Referenzen und individuellen Lösungen passend zu Ihrem Bedarf.
Für Großkunden bieten wir individuelle Lösungen auf eigens gehosteten Instanzen an. Profitieren Sie hier davon, dass Sie selbst Vertragshalter mit dem Kunden sind und keinerlei Aufwände oder Kosten tragen. Wir übernehmen in diesem Fall sämtliche Hosting-, Support- und Prozesskosten. Ihre Plattform ist unter einer eigenen Domain gehosted und lässt sich im Design komplett frei gestalten. Als Supportoptionen bieten wir Hotline, Mail und Chat an. Ob Sie Ihre gesammelten THG-Quoten hierbei selbst vermarkten wollen oder durch uns vermarkten lassen, ist dabei Ihnen überlassen. Bei uns profitieren Sie von den garantiert günstigsten Prozess- und IT Kosten. Da sich unsere Plattform konsequent weiterentwickelt und wir sämtliche Funktionalitäten skalier- und individualisierbar gestalten, profitieren Sie auch hier von zukünftigen Entwicklungen eines führenden IT-Anbieters. Für mehr Informationen und Referenzen kontaktieren Sie uns bitte via Mail unter sales@eauto-cash.de.
Wir stehen guten und interessanten Ideen immer offen gegenüber, kontaktieren Sie uns bitte via Mail unter sales@eauto-cash.de.
Wir sind seit zwanzig Jahren führender Anbieter im globalen Satelliteninternet, unsere Stärke sind hoch effiziente Prozesse. So betreiben wir mit weniger als 50 Mitarbeitern die globale Satellitenkommunikation diverser Behörden und Fluggesellschaften. Zusätzlich bieten wir mit fiberONE hochperformantes Glasfaserinternet vorzugsweise im Raum Rhein-Main an. Unsere Lösungen werden sowohl im normalen B2C Kontext als auch im Bereich des Highspeedtradings genutzt. Beispielsweise versorgen wir den Omminturm in Frankfurt mit einer Geschwindigkeit von 10 Gigabit pro Sekunde. Mit www.meincoronatest24.de sind wir B2B Online Dienstleister für diverse Testzentren, unser eigenes B2C Produkt konzentriert sich auf die zertifizierte Onlinetestvalidierung von COVID Tests. Unser Headquarter befindet sich fußläufig zum Darmstädter Hauptbahnhof. Bei Fragen kontaktieren Sie uns jederzeit unter info@eauto-cash.de.
Du kannst deine Fragen natürlich per Chat bzw. E-Mail an uns schicken oder uns anrufen – die Möglichkeit dazu finden Sie am Ende der Webseite.
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die NYNEX satellite OHG geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.
Die NYNEX satellite OHG hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.
Die Datenschutzerklärung der NYNEX satellite OHG beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
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Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
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Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
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Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der NYNEX satellite OHG gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der NYNEX satellite OHG wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von der NYNEX satellite OHG öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die NYNEX satellite OHG unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der NYNEX satellite OHG wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der NYNEX satellite OHG gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der NYNEX satellite OHG wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der NYNEX satellite OHG wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Die NYNEX satellite OHG verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet die NYNEX satellite OHG personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der NYNEX satellite OHG der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die NYNEX satellite OHG die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der NYNEX satellite OHG zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der NYNEX satellite OHG oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die NYNEX satellite OHG angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
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